Insbesondere kleineren bis mittleren Handwerksbetrieben biete ich eine umfassende Betreuung an:
Sie brauchen Unterstützung in rechtlichen Fragen, wie im privaten Bau- und Werkvertragsrecht (Vertragsabschlüsse, Gewährleistungsansprüche, offene Werklohnforderungen) oder im Handwerksrecht (Handwerksrolle, Zulassungen) oder in steuerrechtlichen wie betrieblichen Belangen (Abklärung steuerrechtlicher Einzelfragen, begleitende kaufmännisch-buchhalterische Unterstützung, vorbereitende Buchhaltung, Büroorganisation oder die Digitalisierung all dessen) oder möchten Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen? Dann sind bei mir goldrichtig:
Als seit 2 Jahrzehnten in diesen Bereichen erfahrene, (baustellen-)bodenständig gebliebene Rechtsanwältin und u. a. gelernte Finanzbuchhalterin wie Büro-Allrounderin kann ich Ihnen zur Seite stehen, um rechtlich wie wirtschaftlich tragfähige Lösungen oder besser passende Betriebsabläufe zu finden oder um Ihnen Ihren Gründungsprozess zu erleichtern, damit Sie sich auf den Kern Ihres Geschäfts, das Handwerk, fokussieren können.
Sprechen Sie mich gern an.
Ich rechne nach Stundensätzen, zu vereinbarenden Pauschalen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Streitfällen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen) und/oder in Anlehnung an die Steuerberatervergütungsverordnung (bei Buchhaltungs-/Steuerrechtssachverhalten) ab. Hier erzielen wir im Vorfeld eine transparente und für beide Seiten passende Einigung.