Insbesondere kleineren bis mittleren Handwerksbetrieben biete ich eine umfassende Betreuung an:

 

Sie brauchen Unterstützung in rechtlichen Fragen, wie im privaten Bau-/Werkvertragsrecht (Vertragsabschlüsse, Gewährleistungsansprüche, offene Werklohnforderungen) oder im Handwerksrecht (Handwerksrolle, Zulassungen) oder in steuerrechtlichen wie betrieblichen Belangen (Abklärung steuerrechtlicher Einzelfragen, begleitende kaufmännisch-buchhalterische Unterstützung, vorbereitende Buchhaltung, Büroorganisation)? Dann sind bei mir goldrichtig:

 

Als u. a. gelernte Finanzbuchhalterin, Büro-Allrounderin und seit fast 2 Jahrzehnten in diesen Bereichen erfahrene,  (baustellen-)bodenständig gebliebene Rechtsanwältin kann ich Ihnen zur Seite stehen, um rechtlich wie wirtschaftlich tragfähige Lösungen oder besser passende Betriebsabläufe zu finden, damit Sie sich auf den Kern Ihres Geschäfts, das Handwerk, fokussieren können.

 

Sprechen Sie mich gern an.

 

Ich rechne nach Stundensätzen, zu vereinbarenden Pauschalen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Streitfällen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen) und/oder in Anlehnung an die Steuerberatervergütungsverordnung (bei Buchhaltungs-/Steuerrechtssachverhalten) ab. Hier erzielen wir im Vorfeld eine transparente und für beide Seiten passende Einigung.