Auf dem Gebiet des privaten Bau-/Werkvertragsrechts (BGB, VOB/B) berate und vertrete ich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer:

 

Dies können Vertragsprüfungen vor Abschluss von Verträgen oder die Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben sein, auch zunächst im Hintergrund, präventiv zur Vermeidung von Konflikten oder um Konfliktlösungen zu erreichen. Ebenso vertrete ich Sie in außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen über Gewährleistungsansprüche oder Werklohnforderungen oder z. B. in selbstständigen Beweissicherungsverfahren.

 

Im Zuge der Bebauung von Grundstücken können z. B. Grenzklärungen, Flurstücksteilungen, Neubestellungen oder Änderungen von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten notwendig werden. Einschlägige Vorschriften finden sich dazu u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Vermessungsgesetzen der Bundesländer. Gern begleite und vertrete ich Sie auch in diesen Bereichen des Grundstücksrechts.

 

Ich rechne nach Stundensätzen, zu vereinbarenden Pauschalen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Streitfällen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen) ab. Hier erzielen wir im Vorfeld eine transparente und für beide Seiten passende Einigung.