Werkvertrag & Bauvertrag, Gewährleistungsansprüche, Beweissicherung, Streitbeilegung, Grundstücksrecht

 

Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Werkvertragsrechts (BGB, VOB/B) berate und vertrete ich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer:

 

Dies können Prüfungen vor Abschluss von Verträgen oder die Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben sein, auch zunächst im Hintergrund, präventiv zur Vermeidung von Konflikten oder um Konfliktlösungen zu erreichen. Ebenso vertrete ich Sie in außergerichtlichen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen über Gewährleistungsansprüche oder Werklohnforderungen oder z. B. in selbstständigen Beweissicherungsverfahren.

 

Im Zuge des Erwerbs und der Bebauung von Grundstücken, ob Neubau oder Bestandssanierung, können z. B. Grenzklärungen, Flurstücksteilungen, Neubestellungen oder Änderungen von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (sog. Grunddienstbarkeiten) notwendig werden. Einschlägige Vorschriften finden sich dazu u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in den Vermessungsgesetzen der Bundesländer (Vermessungsgesetz Berlin und Vermessungsgesetz Brandenburg). Insbesondere sind bei der Bestellung oder Übernahme von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten größte Sorgfalt geboten und die indidivuellen Gegebenheiten vor Ort zu beachten. Nicht selten enthalten z. B. Grundstückskaufverträge zu den "Wegerechten" Standardformulierungen, die den Sachverhalt nicht ausreichend konkretisieren oder es werden bei Übernahme bereits bestehender Grunddienstbarkeiten Inhaltsänderungen früherer Bestellungen nichts als Option bedacht ("alte" Grunddienstbarkeiten können einvernehmlich abgeändert werden und sind nicht in Stein gemeißelt): In der Folge kann es später zu Auseinandersetzungen über die Inhalte und Textauslegungen zwischen den Eigentümern der Vorderlieger- und Hinterliegergrundstücke kommen, die im Zweifel dann vor Gericht geklärt werden müssen.  Gern begleite und vertrete ich Sie auch in diesen Bereichen des Grundstücksrechts.

 

Auf dem Gebiet des privaten und öffentlich-rechtlichen Nachbarrechts incl. Bauordnungsrecht, als Teilgebiet des Grundstücksrechts, bin ich nach 2 Jahrzehnten nur noch ausnahmsweise als Rechtsanwältin tätig: Wenn wir uns insofern auf ein Mandat verständigen, werden Sie von meiner langjährigen Expertise, sowohl außergerichtlich wie prozessual, profitieren. Vor allem stehe ich Ihnen jedoch in Nachbarrechtsauseinandersetzungen als Mediatorin und zur Erreichung außergerichtlicher Konkfliktlösungen zur Verfügung, z. B. indem ich Sie bei Schiedsamtsverhandlungen begleite, sprechen Sie mich auch insofern gern an (siehe auch Schiedsämter in Berlin und Schiedsämter in Brandenburg).

 

Ich rechne nach Stundensätzen, zu vereinbarenden Pauschalen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Streitfällen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen) ab. Hier erzielen wir im Vorfeld eine transparente und für beide Seiten passende Einigung.